Ein Frachtbrief ist ein Warenbegleitdokument bei Gütertransporten. Er dient als Beförderungsdokument für den Frachtvertrag nach § 407 ff. HGB (Handelsgesetzbuch). Waren bis 1998 Frachtbriefe ein gesetzlich vorgeschriebenes Begleitdokument im Frachtverkehr, so können in Deutschland inzwischen auch beispielsweise Lieferscheine oder Ladelisten verwendet werden. Auf dem Frachtbrief sind alle relevanten Angaben zur Sendung wie beispielsweise der Empfänger, das Gewicht, der Absender oder der Transportdienstleister enthalten. Kommt ein Frachtbrief zum Einsatz, so müssen drei Exemplare angefertigt werden:
Eine Ausfertigung des Frachtbriefes bleibt beim Absender, eine nimmt der Frachtführer zu sich und eine Version verbleibt beim Frachtgut. Der Absender unterzeichnet alle drei Ausfertigungen.
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